Ihr Verkehrswertgutachten in besten Händen
Ihr Immobilienwertgutachten in besten Händen

Ingenieurbüro Heil als Partner für Ihre Verkehrswert-
und Immobilienwertgutachten.

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Sie benötigen ein objektives, unabhängiges, werthaltiges Gutachten über den Wert Ihres Grundstücks oder Ihrer Immobilie?

Aufgrund meiner Qualifikation (von der Ingenieurkammer Niedersachsen „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken) und meiner Berufserfahrung, erstelle ich Ihnen ein Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB, welches von Gerichten und Finanzämtern anerkannt wird, oder nur für interne Zwecke verwendbar, ein Immobilienwertgutachten (Kurzgutachten) Ihrer Immobilie.

Meine Sachverständigentätigkeit übe ich insbesondere in der Stadt Hannover und in der Region Hannover, in den Landkreisen Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Schaumburg, in der Stadt Göttingen, in den Landkreisen Göttingen, Goslar, Holzminden und Northeim aus. Zudem im Landkreis Höxter. Bei einer Beauftragung in diesen oben aufgeführten Städten und Landkreisen werden keine Fahrtkosten in Rechnung gestellt.

Ihr zuverlässiger Partner

Leistungen

  • Verkehrswertgutachten

    Gerichtsfeste Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB als ausführliche, bis ins Detail gehende Gutachtenform werden i.d.R. insbesondere für private Anlässe wie Ehescheidung, Erbauseinandersetzungen, als Vorlage für Banken bei Krediten zum Erwerb von Immobilien oder bei hoheitlichen Anlässen wie Zwangsversteigerungen, Enteignung, Nachweis eines geringeren Wertes in Erbschafts- oder Schenkungssteuerangelegenheiten, im gerichtlichen und steuerlichen Verfahren benötigt.

    Hinweis: Finanzämter erkennen bei Feststellung des „niederen gemeinen Wertes“ nur das Verkehrswertgutachten eines „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen“ an.

    Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB kann dabei nach der Honorarordnung für Ingenieure und Architekten (HOAI) oder pauschal abgerechnet werden. Bei der Abrechnung nach HOAI richtet sich die Höhe des Honorars nach dem ermittelten Verkehrswert (Marktwert). Je höher der Verkehrswert, desto höher das Honorar des Sachverständigen und umgekehrt.

    Von mir erstellte Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB rechne ich nach einem vorher, mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin vereinbarten Festpreis ab. Mein Honorar ist dabei unabhängig von der Höhe des ermittelten Verkehrswertes. Dies bedeutet Kostensicherheit für den Auftraggeber/die Auftraggeberin.

  • Immobilienwertgutachten

    Immobilienwertgutachten (Kurzgutachten) sind eine kostengünstige Alternative zum Verkehrswertgutachten. Das Immobilienwertgutachten wird auf ähnlicher Basis wie das Verkehrswertgutachten erstellt, wobei der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung hier allerdings nur 10 bis 15 Seiten umfasst und daher nicht alle Aspekte ausführlich schriftlich aufgeführt werden können.

    Ein Immobilienwertgutachten ist sinnvoll wenn Sie wissen möchten welchen Wert Ihre Immobilie besitzt, welchen Marktpreis Sie derzeit bei einem Verkauf erzielen können oder z.B. als Grundlage für Verkaufsargumentationen gegenüber Interessenten. Ein Immobilienwertgutachten ist auch ausreichend wenn es sich um eine Erbengemeinschaft handelt, die sich im Grunde einig ist, und nur eine objektive Werteinschätzung der Immobilie benötigt.

    In einem Immobilienwertgutgutachten wird, im Gegensatz zum Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB, auf die ausführliche Darstellung der Makro- und Mikrolage, der Baubeschreibung und des Ausstattungsstandards der Immobilie, der Beifügung von Bodenrichtwertkarte, Lageplan, Grundrissen, etc. verzichtet. Das Grundbuch und die Bauakte werden auftragsgemäß nicht eingesehen. Recherchen insb. zu Altlasten, Baulasten und Baurecht werden nicht vorgenommen. Verpflichtend ist aber auch für ein Immobilienwertgutachten die Besichtigung der Immobilie von Innen und von Außen durch den beauftragten Sachverständigen. Immobilienwertgutachten haben aufgrund der vorstehend aufgeführten, nicht eingeholten Informationen keine Rechtskraft gegenüber Finanzämter, Gerichten und Banken.

    Die Erstellung eines Immobilienwertgutachtens ist weniger aufwendig als die Erstellung eines Verkehrswertgutachten. Die Kosten für den Auftraggeber/die Auftraggeberin dementsprechend deutlich geringer.

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Ich helfe Ihnen gerne. Zuverlässig und qualitativ.

UNTERSTÜTZUNG ANFRAGEN

Über mich

  • Vita

    Ausbildung als Industriekaufmann

    Studium Immobilienwirtschaft und Facilitymanagament
    Abschluss als Dipl.-Wirtschaftingenieur (FH)

    Gebäude-Energieberater, Aussteller für Energieausweise bei
    Wohngebäuden und bei Nichtwohngebäuden (BAFA, DENA)

    Energieeffizienzexperte für Förderprogramme des Bundes (KfW)

    Von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellt und vereidigt
    als Sachverständiger für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken

    BAFA  = Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
    DENA = Deutsche Energie-Agentur
    KfW   = Kreditanstalt für Wiederaufbau

  • Öffentlich bestellt und vereidigt

    Ein „öffentlich bestellter und vereidigter“ Sachverständiger verfügt neben der Zuerkennung der persönlichen Eignung über die Bescheinigung, dass er in einem bestimmten Fachgebiet, z.B. die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken besonders qualifiziert ist.

    Jeder „öffentliche bestellte und vereidigte“ Sachverständige übt seine Tätigkeit unabhängig und unparteiisch aus und ist im Rahmen der Erstattung eines Gutachtens stets verpflichtet, die Anforderungen an ein Gutachten verbindlich und vollständig einzuhalten, so wie dieses für staatliche oder auch gerichtliche Aufgabenstellungen vorgeschrieben ist.

    Für die Erlangung dieser Qualifikation und für die Führung dieses, u.a. an dem Rundstempel erkennbaren Gütesiegels ist ein aufwendiges und zeitintensives Aufnahme- und Prüfungsverfahren zu durchlaufen, welches bei der zuständigen Ingenieurkammer oder Industrie- und Handwerkskammer (IHK) als Bestellungskörperschaft im staatlichen Auftrag erfolgt. Im Turnus von 5 Jahren findet neben der fortwährenden Aufsicht und der Pflicht zur regelmäßigen fachlichen Weiterbildung von mehreren Tagen pro Jahr eine Überprüfung der besonderen fachlichen Qualifikationen durch die jeweilige Bestellungskörperschaft statt.

    Dieser hohe, regelmäßig überprüfte Qualifikationsstandard hat zur Folge, dass „öffentliche bestellte und vereidigte“ Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt werden. Ebenso werden ihre Gutachten als Parteigutachten im Rahmen einer Rechtsstreitigkeit und insbesondere in steuerlichen Angelegenheiten i.d.R. anerkannt.

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Bei Fragen und für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung.

Holger-Heil@gmx.de
0 55 33 / 979 468
Ingenieurbüro Heil, Grasweg 5, 37619 Kirchbrak






Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH) Holger Heil Sachverständiger für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken, öffentlich bestellt und vereidigt von der Ingenieurkammer Niedersachsen | Gebäude-Energieberater (BAFA) / Aussteller Energieausweise (DENA) | Energieeffizienzexperte für Förderprogramme des Bundes (KfW)